Zentrale Vorschriften und Anforderungen
Die Anforderungen an Ölbindemittel sind in Deutschland maßgeblich in den DWA-Arbeitsblättern der Reihe A 716 (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) geregelt, insbesondere für den Einsatz auf Verkehrsflächen.
- Rutschfestigkeit (Typ "R"): Ölbindemittel für den Einsatz auf Straßen müssen die spezifische Anforderung "R" erfüllen (gemäß DWA-A 716-9). Nach der Anwendung und Reinigung muss die Griffigkeit der Fahrbahn wiederhergestellt sein (Nachweis über den SRT-Wert).
- Keine Umweltgefährdung: Ausgelaufene wassergefährdende Flüssigkeiten (z.B. Kraftstoffe, Öle) müssen restlos aufgenommen werden, um den Eintrag in die Umwelt (insbesondere Oberflächenabflüsse und Gewässer) zu verhindern.
- Gefährlicher Abfall: Das ölgesättigte Bindemittel ist als gefährlicher Abfall (Sonderabfall) zu entsorgen. Die Vorschriften zur Beseitigung sind zwingend zu beachten.
Kriterien für geeignete Bindemittel
Bei der Auswahl und Beschaffung eines Bindemittels sollten folgende anwendungsbezogene und umwelttechnische Kriterien im Vordergrund stehen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Folgeschäden zu vermeiden:
| Kriterium | Beschreibung und Begründung | 
| Rückstandsfreiheit | Das aufgebrachte Bindemittel muss restlos entfernt werden können. Es dürfen keine Rückstände zurückbleiben, die die Griffigkeit beeinträchtigen oder durch Abtrag in die Umwelt gelangen. | 
|---|---|
| Keine Staub-/Schmierbildung | Wenig geeignet sind Bindemittel, die stauben oder in Vermischung mit Öl schmieren. Staubige und schmierige Rückstände sind schwer zu entfernen und können die Fahrbahnoberfläche unzulänglich hinterlassen. | 
| Strukturstabilität | Besser geeignet sind nicht zerkleinerungsfähige oder formstabile Bindemittel, die auch beim Einfegen oder Überrollen weder Staub noch Schmier bilden. Dies erleichtert die Aufnahme und trägt zur Reduzierung von Abfallmengen und Personalbedarf bei. | 
| Schutz der Fahrbahn | Öle und Kraftstoffe können die Bitumenstruktur der Fahrbahn angreifen und erhebliche Folgeschäden verursachen. Eine rasche und vollständige Beseitigung ist daher zur Schadensbegrenzung essenziell. | 
Empfehlung
Das Ölbindemittel EU-GRITS® 20 Typ III R besitzt die notwendigen Eigenschaften (Formstabilität, geringe Staub- und Schmierbildung), um eine Öl- und Kraftstoffbeseitigung auf Verkehrsflächen gesetzeskonform gemäß USchadG (Umweltschadensgesetz) und den DWA-Anforderungen sicherzustellen.

 









.jpg)
