Wappen von Haxthausen

Wilderich
Freiherr von Haxthausen
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Was der Besen nicht kann...

...bleibt als Rückstand liegen? Nicht mit EU-GRITS!

Anforderungen an streufähige Ölbindemittel

Im Bauhof und bei Einsatzkräften (wie der Feuerwehr) müssen stets staubarme und hervorragend kehrfähige Ölbindemittel zur Verfügung stehen. Die saubere und restlose Beseitigung von Ölspuren auf Verkehrsflächen ist der primäre Zweck.

Probleme ungeeigneter Bindemittel:

  • Pulverige oder zur Staub- und Pulverbildung neigende Ölbindemittel sind ungeeignet.
  • Sie behindern das Einarbeiten des Bindemittels in das Öl sowie das restlose Aufkehren.
  • Was der Besen nicht aufnehmen kann, bleibt als Rückstand liegen, was zu unnötiger Umweltverschmutzung und zur Nichteinhaltung der Vorschriften führt.
  • Die Mischung aus Öl und Pulver erzeugt Schmier, der in Spalten, Ritzen und Poren der Straßenoberfläche haften bleibt. Dadurch kann der Hauptzweck der Ölbeseitigung – die Gefahrenabwehr für Wasser, Boden und Verkehr – nicht vollständig erfüllt werden.
Besen

Anforderung an die beste verfügbare Technik

Als bestverfügbare Technik für die Ölbeseitigung mit streufähigen Mitteln gelten solche Produkte, die:

  • Keinen Feinkornanteil aufweisen.
  • Sich beim normalen Gebrauch (Einfegen und Kehren) nicht in Pulver zerteilen (Strukturstabilität).
  • Dadurch eine hervorragende Kehrfähigkeit besitzen.

Solche Bindemittel gewährleisten eine saubere Aufnahme, reduzieren Schmierbildung und minimieren Rückstände, welche die Umwelt belasten oder die Verkehrssicherheit nachteilig beeinflussen könnten.

Wichtiger Grundsatz: Der primäre Zweck der Ölbeseitigung ist die Gefahrenabwehr zum Schutz von Wasser und Boden (gemäß USchadG). Diese hat Vorrang vor der schnellen Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Die anschließende Wiederherstellung der Rutschfestigkeit (R-Zusatz) ist jedoch zwingend erforderlich.
 

Tipp

Was Sie sonst noch mit Maisspindelgranulat machen können, finden Sie hier:

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